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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 29.09.2010 erhielt ich von der Fa. TelDaFax eine Auftragsbestätigung zur Lieferung von Gas ab dem 01.01.2011. Damals wurde das übliche Lastschriftverfahren vereinbart.

Am 18.02.2011 erhielt ich ein Schreiben vom 11.02.2011, in dem die Fa. TelDaFax mir mitteilte, dass das Lastschriftverfahren eingestellt wird und ich ab sofort die Abschläge zu überweisen hätte. Am 21.02.2011 schrieb ich der Firma zurück und wies sie darauf hin, dass sie die mit mir abgeschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten haben und ich weiterhin auf das Lastschriftverfahren bestehe.

Am 24.03.2011 erhielt ich eine Mahnung vom 20.03.2011. Ich sollte die Zahlungen bitte per Überweisung durchführen. Am 25.03.2011 antwortete ich TelDaFax und forderte sie letztmalig auf, sich an die Bedingungen zu halten und das Lastschriftverfahren anzuwenden.

Weil ich bis zum 27.04.2011 noch immer keine Abbuchung hatte (ausgenommen die einmalige Kaution in Höhe von 100,00 EUR), sende ich TelDaFax eine außerordentliche Kündigung zum 31.05.2011 zu, weil sie sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten. Auf diese Kündigung und auch auf die anderen Schreiben wurde nicht eingegangen.

Im Mai erhielt ich eine Mitteilung, dass der Preis sich ab dem 01.07.2011 erhöhen wird. Am 17.05.2011 ermahnte ich TelDaFax erneut und wies sie darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Vorsorglich widersprach ich der Preiserhöhung und kündigte zum 30.06.2011 wegen Preiserhöhung.

Alle Schreiben sind per Einwurfeinschreiben an die Fa. TelDaFax gesendet worden. Bis heute habe ich nicht eine Rückmeldung bekommen. Am 26.05.2011 habe ich TelDaFax bei der Bundesnetzagentur angezeigt.

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