Ich war vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 Strom-Kunde von Ihnen, Ihre Schlussrechnung erfolgte am 12.03.2011. Sie weist ein Guthaben von 368,46 € aus.
Meine Bankverbindung habe ich am 21.03.2011 telefonisch durchgegeben, die Überweisung meines Guthabens wurde mir dabei innerhalb von vier bis maximal sechs Wochen zugesagt. Seitdem habe ich mehrfach telefonisch angefragt, wann das Guthaben überwiesen wird. Angeblich ist es immer beim nächsten Zahlungslauf dabei.
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von 368,46 € bis zum 10.06.2011 auf mein Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.