Ich habe bei besagter Bank mein Girokonto. Ich war auch Kunde vom Energieanbieter Teladafax.
Ich habe nun hier von anderen Geschädigten gelesen, dass es eine ganz legale Sache gibt, wie ich mein Geld aus der Abschlussrechnung vom 11.03.2011 über 415,19 Euro plus 23 Mahngebühr bekommen kann. Teldafax hat zuletzt am 03.11.2010 von meinem Konto abgebucht.
Allerdings stellt sich die Niederlassung in Sonneberg quer und sagt, das geht nicht. Man kann nur sechs Wochen zurück überweisen.
Auch einmal diese Beschwerde beachten:
http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
Hier haben die Kunden mit ihrer Bank keine Probleme und bekommen ihr Geld zurück.
Wie gedenken Sie, den § 676b BGB mit den 13 Monaten umzusetzen? Man wird ja wohl kaum sagen können, dass der § aus technischen Gründen nicht beachtet und befolgt werden kann und deshalb das BGB nicht anzuwenden ist oder bei Ihrer Bank das BGB quasi auch technischen Gründen nicht gilt oder gelten kann.
Dann muss das Rechenzentrum wohl oder übel eine Lösung finden, z. B. manuell buchen!
Ich hätte gerne einmal dazu eine aussagekräftige Antwort darüber von ihnen.