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Antwort zu folgender Beschwerde

Teldafax hat zum 01.06.2011 den Gaspreis erhöht. Deshalb habe ich den Zählerstand mit Stand zum 31.05.2011 mitgeteilt, und um eine Zwischenabrechnung gebeten. Teldafax teilt mir per Mail mit, dass der Gasverbrauch geschätzt werde. Der Zählerstand zum Stichtag 31.05.2011 werde nicht berücksichtigt.

Daraufhin habe ich Teldafax erneut zum Erstellen einer Zwischenabrechnung aufgefordert. Diesmal mit Hinweis auf Ziffer 5.1. der AGB:

5.1.
Es steht dem Kunden jedoch jederzeit frei, gegen zusätzliches Entgelt in Höhe von EUR 10,00 je zusätzliche Rechnung eine kürzere Abrechnungsperiode zu verlangen oder ohne gesondertes Entgelt wieder zur normalen Abrechnung zurückzukehren.

Wieder wird per Mail die Zwischenabrechnung verweigert. Auf die AGB geht man nicht ein.

Habe danach am 07. Juni mit der Hotline von Teldafax, Herrn D., gesprochen. Auch in dem Gespräch wurde mir die Zwischenabrechnung verweigert. Er versuchte mich abzuwimmeln. Ich sollte den schriftlichen Bescheid abwarten. Mein Einwand, dass mir die Zwischenabrechnung bereits zweimal schriftlich verweigert wurde, obwohl die AGB auf Wunsch des Kunden eine Zwischenabrechnung zwingend vorschreibt, wurde mit dem Satz, "na, dann haben Sie ja genug an der Hand" gekontert. Daraufhin habe ich das Gespräch beendet.

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