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Antwort zu folgender Beschwerde

Vertragsgemäß wurden die Verträge per 31.1.11 gekündigt. Am 24.2.11 erhielt ich die Endabrechnung für den Stromvertrag mit einem Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von 239,56 € mit Aufforderung, die Bankverbindung zwecks Erstattung mitzuteilen. Dies geschah mit meinen Faxen vom 1.3. und 19.3.11. Eine Zahlung durch Teldafax erfolgt nicht.

Am 15.3.11 erhielt ich die Schlussrechnung für die Gaslieferung mit einer Restforderung in Höhe von 66,57 €. Diese Forderung hat Teldafax mit Mahnung vom 26.4.11 eingefordert. Mit Schreiben vom 22.4.11 forderte ich die Geschäftsführung auf, bis zum 30.4.11 unter Angabe der Bankverbindung den Saldo aus beiden Abrechnung in Höhe von 172,89 € zu überweisen. Eine Zahlung erfolgte nicht.

Am 16.5.11 stellte ich Strafanzeige wegen Betruges und aller in Betracht kommenden Delikte bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Mit dem Bescheid vom 8.6.11 wurde die Strafanzeige abgelehnt mit der Begründung: "Für die nicht erfolgte Rückzahlung sind verschiedene Gründe denkbar und hier bereits in anderen Verfahren bekannt geworden, wie zum Beispiel die Umstellung des Buchhaltungsprogrammes. Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht."

Wie naiv ist die Staatsanwaltschaft und schenkt diesen Ausreden der Teldafax glauben?

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