Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Trotz Barzahlung der Ware bei Abholung 2009, erhielt ich nach 3 Monaten per Post eine Rechnung.

Nachdem ich telefonisch der Firma mitteilte, dass die Rechnung. bereits bezahlt wurde, war für mich die Angelegenheit erledigt.

2011 folgte unerwartet ein Mahnbescheid. Nachdem meine Anwältin den Vorwurf der Nichtbezahlung widerlegte und das Amtsgericht Uelzen den Fall als erledigt schloss, blieb ich auf den Anwaltskosten sitzen.

Auf eine Erstattung der Anwaltskosten, seitens der Firma Rinck, warte ich bis heute.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück