Im letzten Monat lud ich ein Guthaben von 10 € über fonic.de auf. Dadurch dass mein Konto nicht ausreichend gedeckt war, wurde die Lastschrift wieder zurück gebucht.
Fonic zog mir automatisch mein Restguthaben von der Karte ab und zeigte mir ein Minus Guthaben an, weil es sich die Rücklastschriftgebühr von 15 € eingeholt hatte. Meine Karte wurde sofort gesperrt.
Nun habe ich folgendes herausgefunden:
a.) Laut Entscheid des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 154/04) darf mir kein Bankinstitut wegen mangelnder Deckung eine Gebühr für eine Rücklastschrift auferlegen.
b.) Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingung weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften zu zahlen hätten.
Daher fordere ich unverzüglich meine 15 € Rücklastschrift zurück.
Seitdem ich Fonic darüber in Kenntnis gesetzt hatte, antwortet mir der Kundenservice nicht mehr. Leider sind ein Dutzend e-Mails bis jetzt unbeantwortet geblieben.