Ich habe mir Ende letzten Jahres den Prepaid Internet Stick von Tchibo gekauft. Dummerweise habe ich ich im Online Menü eingetragen, dass monatlich zehn Euro abgebucht werden sollen. Nach etwa einem halben brauchte ich den Stick nicht mehr. Die Abbuchung Online zu stornieren ging wegen "Wartungsarbeiten" nicht.
Ich habe daraufhin die Einzugsermächtigung schriftlich per Post u. per E-Mail storniert. Daraufhin bekam ich einen Brief, in dem stand, dass der Widerruf einer Einzugsermächtigung aus Datenschutzgründen nur telefonisch möglich ist (verstehe ich nicht so ganz, aber ok). Die Nr. war selbstverständlich kostenpflichtig. Nach ein paar Minuten in der Warteschlange habe ich irgendwann aufgegeben u. nochmals eine E-Mail geschickt.
Nun habe ich wieder eine E-Mail von Tchibo bekommen (Mahngebühren sind auch schon drauf, weil man versucht hat, vom Konto Geld abzubuchen, obwohl es das Konto nicht mehr gibt), in der steht, dass ich nochmal schriftlich die Einzugsermächtigung widerrufen soll u. dann bei der Hotline anrufen soll u. meine Kontonr. telefonisch durchgeben soll, damit wieder Geld abgebucht werden kann.
Einer Fa. einmal eine Einzugsermächtigung zu geben, bedeutet für mich, dass man diese auch jederzeit (schriftlich u. Online, wenn man die so auch erteilen kann) jederzeit widerrufen kann u. diese nicht lebenslang gültig ist.
Ich kann diesen Betrag auch nicht bezahlen, weil Sie mir ja geschrieben haben, dass ich Ihnen dann gleich wieder Geld schulde. Sie wissen - oder wollen nicht verraten - selber nicht, wie man bei Ihnen eine Einzugsermächtigung löscht. Zuerst schreiben Sie nur telefonisch u. dann plötzlich nur schriftlich u. hinterher anrufen...
Gruß
Rainer