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Antwort zu folgender Beschwerde

Mir ist folgendes passiert - auf www.partnersuche.de Anfang Juli 2011: ich überlegte mir das Anmelden, ging auf die entsprechende Seite, gab meine Daten (Kreditkarte) ein und brach dann ab, weil es mir zu teuer war (Betrag erschien erst beim Anmeldevorgang).

D. h., ich habe definitiv nicht auf "Anmelden" oder "Bestätigen" geklickt, sondern abgebrochen. Daher das Ganze auch völlig vergessen und logischerweise auch, da ja kein Bestätigungsmail kam, keine Chiffre-Code-oder Zugangs-Nr. gehabt, das Portal also nicht genutzt.

Zu meinem Entsetzen sah ich bei einem zufälligen Kreditkartencheck Ende Juli, dass ein Betrag von 354 € abgebucht war. Inzwischen hatte ich mich bei edarling angemeldet, wesentlich weniger bezahlt und war zufrieden. Zu allem hin lernte ich dann einen Partner über Annonce kennen.

Nach Anruf bei meiner Bank ließ ich meine Kreditkarte sperren, beantragte eine neue und begriff immer noch nicht, was das Ganze sollte. Ich war doch dort nicht angemeldet.

Nach mehrfacher Rückfrage per Mail erhielt ich die Auskunft, ich sei angemeldet und hätte ja schließlich Zeit für Widerruf gehabt. Es folgte von mir ein Einschreiben an die Geschäftsleitung, das unbeantwortet blieb. Immer nur irgendwelche Mails, ich könne doch jetzt das Profil nützen etc.

Dann fragte ich nach, was denn meine Kennung sei, und erhielt mir völlig unbekannte Angaben. - Ich frage mich, ob so etwas nicht bestraft gehört.

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