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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Juni wurde eine Funkfernbedienung für die Zentralverriegelung bei einem eBay-Händler erworben und im Juli in einen Hyundai i30 eingebaut. In der Folge hat dieses Teil für etliche Schäden an der Fahrzeugelektrik gesorgt. Nachdem ich dem Händler dies per Mail mitgeteilt habe, reagierte er "sehr kundenfreundlich" und drohte bei Veröffentlichung des Schadenverlaufes mit dem Anwalt (siehe nachstehende Mails).

Potentielle Kunden sollten anhand der Reaktion dieses Händlers eventuell einmal darüber nachdenken, ob ein solcher Händler der Partner ist, mit dem sie Geschäfte machen möchten.

Bitte Mails von unten nach oben lesen.

Datum: 23.08.2011 14:18
Betreff: Aw: Re: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort, welche ja nicht gerade vermuten lässt, dass Sie Ihren Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen möchten.

Erstens wurde die Anlage vom Fachmann eingebaut und - wie Sie schon richtig bemerken - zweitens hat die Anlage nicht die Aufgabe, das Fahrzeuglicht lahmzulegen, es aber trotzdem getan. Da ja - wie befürchtet - aufgrund Ihrer unverschämten Reaktion damit zu rechnen ist, dass das defekte Teil bei Einsendung an Sie zufällig abhanden kommen wird, werde ich nicht nur einen Fachmann, sondern einen Sachverständigen mit der Ursachensuche beauftragen.

Anschließend werden Sie von meinem Anwalt hören. Selbstverständlich wird der gesamte Vorgang einschließlich Ihres unfassbaren Schriftverkehrs veröffentlicht. Dass in Ihrer Mail noch nicht einmal der Name des Verfassers auftaucht, spricht auch für sich. Für alle durch Ihr unbrauchbares Teil entstandenen und noch entstehenden Kosten mache ich Sie hiermit vorsorglich haftbar.

Mit freundlichen Grüßen

J. H

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Datum: 23.08.2011 12:12
Betreff: Re: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Hallo,

es ist nicht nachvollziehbar, was die Anlage mit dem Fahrzeuglicht zu tun hat! Diese Anlagen wurden 100 fach verbaut. Am besten mal zum Fachmann gehen. Sollte unser Name in irgendeinen Internetportal erscheinen, geben wir die Sache an unseren Anwalt ab.

Mfg

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Sent: Tuesday, August 23, 2011 9:36 AM
Subject: W. : Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich bisher nichts von Ihnen gehört habe, teile ich Ihnen mit, dass spätestens am kommenden Donnerstag der Vorgang bei den entsprechenden Internet- Plattformen eingestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

J. H.

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Datum: 16.08.2011 17:42
Betreff: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Universal-Fernbedienung (siehe unten stehende Mail) folgendes: Am 08. Juli habe ich die bei Ihnen erworbene Fernbedienung in den i30 einbauen lassen. Zu diesem Zeitpunkt funktionierte alles einwandfrei. Die Freude hierüber hielt sich allerdings in sehr engen Grenzen.

Bereits am 09. Juli sind wir mit diesem Fahrzeug in Urlaub gefahren. Sie können sich sicher die Begeisterung bei allen Beteiligten vorstellen, als wir in Westerland gleich die erste Tankstelle anlaufen mussten, weil das Fahrzeugheck einschließlich Kennzeichenbeleuchtung dunkel war. Nach Austausch der entsprechenden Sicherung funktionierte die Beleuchtung wieder für einen Tag, dann der gleiche Fehler.

Nachdem die Sicherung wieder ersetzt war, hielt diese einige Zeit länger, dafür ist auf der Heimfahrt bei Dunkelheit und Starkregen das Abblendlicht ausgefallen. Hier stellte sich heraus, dass beide H7- Birnen zeitgleich durchgebrannt waren. Nachdem diese ersetzt waren, ging alles für ca. drei Tage gut. Dann fiel wiederum das H7- Licht wegen zweier defekter Lampen aus und endlich bin ich schlau geworden und habe am 10. August Ihre Fernbedienung bis auf die Anschlusskabel wieder entfernen lassen. Seit diesem Zeitpunkt funktioniert alles wieder wunderbar und man kann ohne Schweißausbrüche das Fahrzeug wieder normal benutzen.

Fazit: Die nicht fahrzeugspezifische Fernbedienung ist für dieses Fahrzeug absolut ungeeignet und/oder defekt und hat mir die halbe Fahrzeugelektrik mit den entsprechenden Folgekosten nach und nach lahmgelegt. Aus diesem Grunde möchte ich Sie fairerweise - bevor ich eine entsprechende eBay-Bewertung abgebe, sowie mich in den einschlägigen Foren dazu äußer e- um eine entsprechende Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen

J. H

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