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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei talkline einen Vertrag abgeschlossen. Da ich für das Handy eine 1&1 Sim Karte benutze, können nur Grundgebühren von 5,95 € entstehen, die durch Lastschrift abgebucht wurden. Am 4.6.2011 wurden daraus plötzlich 9,72 €. Diese Lastschrift habe ich storniert. Eine Rechnungseinsicht gelang mir nicht, weil "meine Rufnummer nicht bekannt war".

Da ich mittlerweile nach etlichem Hin und Her auf meine Kontoübersicht zugreifen kann, musste ich feststellen, dass talkline, ohne mich vorab zu informieren, den Abrechnungszeitraum verändert hatte und dadurch die erhöhten Gebühren zustande kamen.

Auf eine Mahnung von talkline am 4.8.2011 habe ich den Sachverhalt dargestellt und mich bereit erklärt, weiterhin auch die Grundgebühr von 5,95 € zu zahlen.

Jetzt hatte talkline jedoch bereits meinen Anschluss gesperrt, was nach BGH Urteil vom 17.02.2011, Az: III ZR 35/10 erst am einen rückständigen Betrag von 75 € zulässig ist.

Nach einer weiteren Mahngebühr von 7,90 €, die am 29.08.2011 festgesetzt wurde, wurden 56,92 € am 02.09.2011 abgebucht.

Ich werde den Sachverhalt am Donnerstag, den 15.09.2011 auch mit der Verbraucherberatung Wesel klären.

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