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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine in Wien lebende Schwester, B. K., gab in dem laufenden Gerichtsverfahren nach Jahren endlich zu, dass unsere Mutter u. a. ihre Juwelen und Bargeld im Dezember 2005 mit zu ihr und ihrem Ehemann, Medizinalrat Dr. B. K., nach Wien genommen hat.

Obwohl diese Sachen sich daher nicht in Delmenhorst befinden konnten, startete meine Schwester eine Falschanzeige gegen mich und schob unsere Mutter für ihre perfiden Zwecke vor. So musste unsere Mutter ihre Juwelen im Frühjahr 2006 bei der Concordia Versicherung als gestohlen melden.

Laut Versicherungsvertreter, M. B., hatte unsere Mutter große Angst vor B. K. und ihrem Ehemann. Unsere Mutter mochte deshalb den Eheleuten K. nicht davon berichten, dass die Versicherung den getürkten Schaden nicht übernimmt. Hier in unserem Hause war entgegen den Behauptungen des Delmenhorster Rechtsanwaltes meiner Schwester, P. D. , 2. Vors. des Behindertenbeirates Delmenhorst und seiner Mandantin B. K. nicht eingebrochen worden.

Zur Erklärung: RA P. D. und seine Mandantin, B. K. bezichtigten mich fälschlich des schweren Einbruchsdiebstahls, obwohl nicht eingebrochen worden war. Immer wieder schoben sie unsere alte und kranke Mutter für ihre Zwecke vor.

Nachdem unsere Mutter verstorben war, konnte meine Schwester dies naturgemäß nun nicht mehr vorschieben. Folglich belogen P. D. und B. K. in mehreren Verfahren die Gerichte und behaupteten, dass ich den Schmuck aus dem Familientresor gestohlen hätte. Dieses obwohl B. K. selbst den Schmuck in den Händen hatte und dieses auch jetzt vor Gericht zugegeben hat. Weshalb hat die Concordia Versicherung diesen versuchten Versicherungsbetrug nicht angezeigt? Mit dieser Anzeige hätte viel Elend verhindert werden können.

Interessant ist auch, dass Rechtsanwalt P. D. mich nach dem Tod unserer Mutter vor dem Amtsgericht Delmenhorst verklagte. Ich sollte sein angebliches Tun für unsere Mutter bezahlen. Hierbei gab er vor Gericht an, dass er diese Versicherung angeschrieben hätte, um den Ersatz des von mir angeblich gestohlenen Geldes abzuklären.

Hier schrieb die Concordia Versicherung mir allerdings auf meine Nachfrage, dass Rechtsanwalt und Notar P. D. zu keiner Zeit deshalb mit dieser Versicherung Korrespondenz aufgenommen hat. Unsere Mutter musste nun ja auch nachweislich der Versicherung Juwelen als gestohlen melden und eben nicht Geld, wie dieser Anwalt fälschlich behauptete.

Nach dem Tod unserer Mutter ließ sich Rechtsanwalt und Notar P. D. als Versicherungsnehmer für die Versicherungen unserer Mutter bei der Concordia führen. Mir schrieb dieser Rechtsanwalt auf meine Anfrage, wo denn die Unterlagen sind, er und seine Mandantin hätten diese nicht und sie wüssten nicht, wo diese aufzufinden seien. Nachdem er aber einen Beitragsbescheid bekommen hatte, übersandte er mir diesen mit der Forderung, diesen Betrag zu bezahlen.

Ich musste mit der Concordia Versicherung viel Korrespondenz führen, bis ich erfuhr, dass sich RA P. D. hier als Versicherungsnehmer führen ließ. Ich hätte als hälftige Erbin informiert werden müssen. Immerhin hatten wir unsere gesamten Versicherungen bei der Concordia, auch meine. Meine Schwester dagegen war dort zu keiner Zeit versichert. Weshalb informierte mich die Concordia Versicherung nicht von Anfang an, wie es sich gehört hätte?

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