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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei der og. Firma das Trampolin im online-Shop gekauft. Es wurde am 08.09.2011 aufgebaut und das Gestell hat sich beim Anheben verdreht (s. Fotos). Die Firma Philipps lehnt die Reklamation (am 09.09.2011) ab, mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um einen Sturmschaden handelt. Laut Wetteramt Essen gab es keinen Sturm in diesem Zeitraum.

Auf der Verpackung befindet sich ein TÜV Zeichen, auf bzw. an dem Trampolin nicht. Nach Aussage des TÜV muss das Gestell oder das Sprungtuch das Prüfzeichen tragen.

Die Firma Phillips hat mir auch mitgeteilt, dass auf den Fotos keine Bruchstelle zu sehen ist.

Ich erwarte die Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten.

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