Nachdem ich im September 2010 auch betroffener der Flexstrom-Täuschaktion geworden war: "Wechseln Sie jetzt zum Testsieger" --> Werbeflyer mit versteckter Preiserhöhung und einseitige Änderung der AGB habe ich mich entschlossen nicht nur jedes Schreiben von Flexstrom zu begutachten, sondern auch insgesamt zu wechseln.
NAch einer einer erneut versuchten Preiserhöhung durch Felxstrom im Dezember 2010 (und das in meinem Fall trotzt Vorauszahlung über Jahrespaketpreis *kopfschüttel*) kündigte ich fristgerecht zum 28.02.2011. Flexstrom ändert einseitig ständig die Konditionen (teilweise verdeckt -aufpassen). Seitdem meide ich auch die Hotline (teuer- lange warten - unfreundlich und inkompetent). Flexstrom kann einem richtig den Tag versauern.
Nun erhielt ich am 16.09.2011 meine Schlussabrechnung. Trotz in Rechnung vorliegender Spitzabrechnungswerte wurde ein fiktives Standardlastprofil mit frei erfundenen KWh berechnet. Insgesamt 330 KWh (15 PROZENT) mehr berechnet und das ohne irgend einen Grund. Wie gesagt die Spitzabrechnungswerte wurden sogar aufgeführt.
Da Flexstrom die Bedingungen (mehrfach) einseitig geändert hat, steht Sonderkündigungsrecht zu. Es ist eine Frechheit sich dann ein Standardlastprofil auf vereinbartes Paket (das mehrfach zügig Preiserhöhungen unterlag) auch noch FIKTIVE BERECHNUNGEN ANZUSTELLEN.
Ach so, BTW eine Gutschrift wird durch Flexstrom in der Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zugesichert (das war am 16.09.11). heute ist der 06.10.2011.
Das ist nicht mehr tragbar.