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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe am 28.07.2011 einen Sicherheitsschlüssel für eine Schließanlage per Einschreiben aus Kiel an meine Frau in Süddeutschland geschickt. Der Umschlag kam an, jedoch fehlte der Inhalt.

Auf meine Reklamation hin tauchte der Schlüssel auf und wurde am 11.08.2011 von der Deutschen Post AG an uns abgeschickt, angeblich per Einschreiben Rückschein.

Unglücklicherweise waren wir vom 11.08. bis 06.09.2011 verreist und hatten einen Lagerantrag für die Urlaubspost gestellt. Dieser umfasst aber keine Einschreibensendungen. Wir haben nach unserer Rückkehr auch keine Benachrichtigung vorgefunden.

Nach unserer Rückkehr erkundigte ich mich telefonisch nach dem Stand der Dinge und erhielt die Auskunft, dass laut Sendungsverfolgung im Internet das Einschreiben noch bei meiner Postfiliale zur Abholung liegen würde. Dort fragte ich zweimal nach und erhielt die Auskunft, Einschreiben würden nach sieben Tagen an den Absender zurückgeschickt.

Warum dann im Internet immer noch die falsche Information steht, wisse man auch nicht. Man habe wohl beim Zurückschicken vergessen, die Sendung einzuscannen.

Nun erhielt ich ein Schreiben der DP AG, wonach ich für den Verlust der ursprünglichen Sendung eine Zahlung von 22,15 EUR erstattet bekomme.

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