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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe am 12.04.2008 eine DVB-T Twin Receiver nach 20 Monaten und 2 Reparaturen, wobei eine dritte anstand, zurückgegeben.

Ich wollte ein neues Gerät haben. Dies wurde abgelehnt und man bot mir an, entweder weitere Reparaturen in Kauf zu nehmen oder das Gerät ( Neupreis € 169,-- ) gegen Abzug einer Nutzungsgebühr von € 84,-- zurückzunehmen.

Da ich volkommen entnervt war, habe ich der Rücknahme zugestimmt. Leider wußte ich noch nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass diese Praktik nicht zulässig ist.

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