Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Eprimo war in der Zeit vom 01.04.11 bis 30.09.11 mein Gasversorger. Auf meine am 05.11.11 erfolgte Anfrage beim call-center nach dem Verbleib der Schlussrechnung wurde mir mitgeteilt, dass trotz zweifacher Erinnerung beim Grundversorger von diesem Brennwert und Zustandszahl noch nicht übermittelt worden seien, weshalb eine Rechnungsstellung (noch) nicht möglich sei.

Diese Aussage ist nachweislich falsch. Mir liegt in Schriftform die Äußerung des Grundversorgers EWR vor, wonach die beiden Kennzahlen Anfang Oktober 2011 an eprimo übermittelt wurden und der Eingang von dort am 07.10.11 bestätigt wurde.

Anm.: Diese Art der verspäteten Rechnungslegung unter Verweis auf angebliche Untätigkeit des Grundversorgers ist mir von anderen Gasversorgern bekannt und scheint Teil des Systems beim Anbietrewechsel zu sein.

Ich erwarte eine unverzügliche Rechnungslegung und Auskehrung des sich auch in diesem Fall ergebenden Restguthabens.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück