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Antwort zu folgender Beschwerde

Vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011 habe ich den Strom bei Flexstrom bezogen. Dabei wurde mir eine Bonuszahlung von 160 € versprochen, falls meine Kündigung erst mit oder nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.

Ausdrücklich wird in einer späteren AGB dann sogar erklärt, Zitat Anfang: "Dies bedeutet, dass ihnen Flexstrom den Bonus gewährt, wenn sie 12 Monate lang beliefert werden", Zitat Ende. Hinzu kommt auch die Vermittlung durch die Internetplattform Verivox, die einem diesen Flexstrom Vertrag mit einem Preis für Neukunden mit einer Abnahme-Laufzeit von einem Jahr als billigsten Anbieter anpreist, aber nur, weil hier der Bonus schon eingerechnet ist.

Leider hat mir Flexstrom auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung bis heute verwehrt.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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