Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Kündigung vom 11.10.2011 liegt Envacom nun bereits mehr als vier Wochen vor. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, derer es keiner Zustimmung bedarf. Bis jetzt habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten und mein neuer Anbieter bekommt mich bei envacom auch nicht raus, weil die mich schlicht dem Netzbetreiber als gekündigt melden. Wie lange dürfen die eine Abmeldung beim Netzbetreiber noch schuldhaft verzögern?
Ich habe vorsorglich darauf hingewiesen, dass ich für Nachteile, die mir aus der Verzögerung, die allein durch sie verschuldet wird, entstehen, jetzt schon meine Ansprüche geltend mache. Ferner habe ich Ärger mit envacom aufgrund einer unangekündigten Preiserhöhung, die in einer "Kundenzeitung gestanden haben soll. Ich habe keine Kundenzeitung erhalten. Dass Preiserhöhungen über Kundenzeitungen bekannt gegeben werden dürfen, ist mir ebenfalls neu. Ich erwarte einen persönlich adressierten Brief.
Ferner kann mir envacom bis heute nicht das Original der Kundenzeitung zur Verfügung stellen. Es gibt diese Zeitung wohl gar nicht. Ich kürze daher munter die Rechnungen. Habe meine Einzugsermächtigung auch aufgrund von doppelt abgebuchten Lastschriften, verspätet ausgezahlten Bonuszahlungen und anderen Versäumnissen von Envacom aufgehoben und zahle manuell meine Abschläge. Ich werde vermeiden, bei dem Laden in Vorleistung zu gehen.
mfg
Tobias Richter