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Antwort zu folgender Beschwerde

Sipgate verwendet ein sehr umständliches Verfahren der Guthabenrückzahlung bei Kontoauflösung, das ich schon als Schikane bezeichnen würde.

Schon nach AGB ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der mit Kopie der Ausweispapiere versehen sein muss. Dazu wird noch eine Bearbeitungspauschale abgezogen.

Im Falle eines verstorbenen Accountinhabers verlangt Sipgate sogar den Erbschein. Dabei geht es bei mir gerade mal um 16 EUR! (Das ist eigentlich kaum den Aufwand wert, aber bei solcher Bürokratie werde ich zum Prinzipienreiter.)

Hier sollte mal gründlich überlegt werden, die bei anderen Anbietern gängige Praxis einzuführen, dass Restguthaben grundsätzlich an die Einzahlungskonten zurückerstattet werden.

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