Die Firma FlexStrom AG verweigert mir den mit Vertragsbestätigung v. 3.12.2009 zugesicherten Bonus von € 95,00 ("Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet"). Liefervertrag vom 1.2.2010 - 31.1.2011.
In diversen Schreiben forderte man "genaue Vertragsdetails, aus denen der Anspruch herzuleiten sei".
Von mir angeführte Gerichtsurteile gegen Flex-Strom blieben ohne Reaktion - im Gegenteil: es wurde mit den Argumenten der Bonus verweigert, die bei den Gerichten keinen Erfolg hatten - "zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus"; "im Übrigen müsste er mindestens 2 Jahre Kunde bei der Beklagten bleiben, um den Bonus zu erhalten. Dies ist den AGB der Beklagten nicht zu entnehmen".
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, mich, im 79. Lebensjahr befindend, mit solch unlauteren Methoden - jetzt wird mit Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren gedroht - noch schnell kurz vor Weihnachten, auseinandersetzen zu müssen.
Was ist das für eine Welt geworden!