Mit Schreiben von 20.11.2011 wurde der Stromliefervertrag gekündigt sowie die Einzugermächtigung. Darauf wurde am 22.12.2011 der Endzählerstand abgelesen, weil wir dann endgültig aus der Wohnung ausgezogen ist.
Der Zählerstand wurde an die Kreiswerke zugesandt zu Abrechnung. Am 31.12.2011 haben die Kreiswerke weiter Vorauszahlungen abgebucht, obwohl der Vertrag schon zu Ende war. Außerdem wurde bei der Abrechnung nicht der angegebene Stand berechnet, sondern abgerundet zu Gunsten der Kreiswerke.
Zusätzlich gilt der 22.12.2011 als letzter Stromlieferungstag, dafür müssen die Grundgebühren dementsprechend berechnet werden.