Ich habe auf Anraten meines Hausarztes und der Krankenkasse eine Reha beantragt, wegen Schlafapnoe (Einschlafstörungen) und daraus folgender Überlastungsstörung. Seit fünf Monaten bin ich arbeitsunfähig und musste eine Berufsausbildung abbrechen.
Es kam nach zwei Wochen ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass medizinisch ein Verdacht auf Canabissucht und Spielsucht vorläge und dafür eine ambulante psychologische Entspannungstherapie nötig sei, für welche die Rentenversicherung nicht zuständig sei.
Ich war vor acht Jahren in einer Suchtreha und lebe seit dem vollkommen abstinent. Die angebliche Spielsucht (ich habe im Therapigespr. erzählt, dass ich viel Computerspiele gespielt hatte, wenn ich gekifft hatte) wurde per ICD-10 Diagnostik widerlegt. Vor sechs Jahren wurde mir eine Reha wegen Schlafstörungen gewährt.
Ich habe fünf Monate auf einen ambulanten Therapieplatz gewartet und im Erstgespräch, vorletzte Woche kam nach 20 Minuten raus, dass man mir dort nicht helfen könne, ich solle eine Verhaltenstherapie machen. In unserem Ort und in der Umgebung müsste ich darauf ein Jahr warten!
Ich habe Widerspruch eingelegt, damit ich bald wieder durch Arbeit in die Rentenkasse einzahlen kann, anstatt davon zu leben!
Mir kommt das (auch durch Erfahrungen im Bekanntenkreis und Aussagen versch. Ärzte) so vor, als wenn die Mehrheit der Rehaanträge pauschal abgelehnt wird, weil man weiß, dass nicht längst alle, welche berechtigt sind, Widerspruch einlegen und so schlicht und einfach Geld eingespart wird.