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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei Bezug meiner Wohnung im August 2010 mich für Flexstrom entschieden. Nach einem Jahr bekam ich dann eine saftige Erhöhung des Beitrags, darauf hin habe ich fristgerecht gekündigt zum 01.11.2011 (Belieferungstermin war der 01.11.2010).

In dem Hin und Her wurde eine Mahnung von mir übersehen. Darauf hin bekam ich Post der Syllego, da ich nur meinen normalen Quartalsabschlag gezahlt und die Mahngebühren nicht bezahlt habe.

Nun bekam ich im Januar meine Abschlussrechnung von Flexstrom, hierbei ist aufgefallen, dass die Mahngebühren mit meinem Guthaben verrechnet worden waren. Dies habe ich Syllego schriftlich per Fax mit geteilt.

Heute bekam ich ein weiteres Schreiben der Syllego., wo sie ihre eigenen Mahngebühren anmahnen und mir mit rechtlichen Schritten drohen.

Ist das Mahnen für Mahngebühren überhaupt rechtskräftig, wenn die ursprünglichen Forderungen mit einem Guthaben verrechnet wurden?

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