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Antwort zu folgender Beschwerde

Folgender Umstand:

Ich studiere nebenberuflich und brauchte dringend Bücher von meiner Uni, die ich am 01.02. per Fernleihe bestellt hatte.

Da ich beruflich den ganzen Tag unterwegs bin, prüfte ich jeden Tag den Briefkasten - auch sorgfältig zwischen der Werbung - ob ein der DpD Bote da war, um evtl. einen alternativen Zustelltermin zu vereinbaren oder das Paket im Depot abzuholen.

Nach einer Woche erfolglosen Wartens wand ich mich an die Bibliothek, welche bei der DpD nachfragte. Demnach soll das Paket am 03.02. zugestellt worden sein.

Jetzt wirds witzig im Bezug auf die Zustellung:

Mein Mann hat im Sommer 2011 - bevor wir geheiratet haben - eine Abstellgenehmigung erteilt, die den Boten ermächtigt, SEINE Pakete gegen Zustellinfo (also nur die bloße Info) vor die Türe zu stellen.

Allerdings ist das Paket nicht angekommen und wie oben erwähnt, gab es keine Info über einen Zustellversuch.

Das DpD-Depot des Versenders verwies den Versender darauf hin, dass ich mich an mein Depot wenden müsste und umgekehrt genauso! Nach mehrmaligem Hin und Her stellte der Versender einen Reklamationsauftrag.

Das Ergebnis war, dass die DpD sich wie folgt äußert: die Abstellgenehmigung, die mein Mann damals erteilt hat, gelte auch für mich (!).

Auf der Abstellgenehmigung spricht mein Mann von sich in der ICH-Form (stellen Sie das Paket vor MEINE Haustür), hat selber unterschrieben und sich als Vollmachtgeber angegeben.

Ich wusste von dieser ASG nichts und habe mir in diesem Zeitraum auch nichts von der DpD ausliefern lassen, somit fallen Duldungs- und Anscheinsvollmacht aus.

Wo ist bitte im Gesetz vereinbart, dass man rechtens handelt, wenn man irgendwas vermutet? Und müssen Ehefrauen jetzt mit den Konsequenzen der Willenserklärungen des Mannes leben? Rechtsgrundlage?

Der Versender beharrt darauf, dass die DpD die Sendung als zugestellt ansieht, und somit der Gefahrenübergang auf mich stattgefunden hat. Ich soll die Bücher ersetzten und ca. 200€ zahlen.

Ich habe mehrmals versucht, die Sache über die Hotline zu klären. Das Witzige ist, dass die Mitarbeiter dort extra erwähnt haben, dass ich im Recht bin, sie aber nichts machen können und legten dann einfach auf! Einmal wurde ich sogar ausgelacht, als ich den Geschäftsführer sprechen wollte.

Eine Folge ist schon mal, dass die Uni das Unternehmen zum versenden der Bücher gewechselt hat.

So was kann doch wirklich nicht als seriös angesehen werden? Vielleicht sollte ich das ganze auch mal an Akte 2012 schicken.

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