Auf meinen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie bekam ich nun folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
bezugnehmend auf Ihren Antrag zum obigen Aktenzeichen, in dem Sie einen Bonus von FlexStrom AG begehren, können wir Ihnen mitteilen, dass wir – da uns die Ihrem Vertrag zugrundeliegenden AGB nicht bekannt sind – davon ausgehen, gleichgeartete Fälle anderer Beschwerdeführer gegen die FlexStrom AG bereits entschieden und der FlexStrom AG empfohlen haben, den Bonus zu gewähren. Diese Empfehlung kann auch im Internet auf unserer Website www.schlichtungsstelle-energie.de unter „Schlichtungsempfehlungen“ abgerufen werden.
Bedauerlicherweise akzeptiert die FlexStrom AG diese Empfehlungen nicht. Sie sind daher nicht verbindlich. Dadurch ist es uns nicht mehr möglich, in diesen und gleichgelagerten Fällen eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Wir beenden daher das Schlichtungsverfahren ohne förmliche Eröffnung und Ausarbeitung einer weiteren, inhaltsgleichen Empfehlung.
Wir stellen anheim, in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der FlexStrom AG unsere ausgesprochene und beigefügte Schlichtungsempfehlung als Argumentationshilfe zu verwenden und gegebenenfalls Ihrem Rechtsbeistand zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Schlichtungsstelle Energie
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Anscheinend ist die Schlichtungsstelle nicht mit genügenden rechtlichen Grundlagen ausgestattet, um wirklich den Verbrauchern helfen zu können, so dass man deren Rechtfertigung auch anzweifeln kann.
Jedenfalls habe ich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über das Vorgehen von Flexstrom und die mangelhaften Wirkungsmöglichkeiten der Schlichtungsstelle informiert:
https://www.bmelv.de/DE/Servicemenue/Kontakt/kontakt_node.html
Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Flexstromkunden dort Ihren Unmut über die Schlichtungsstelle Kund tun.