Mein Girokonto bei der DKB Bank geriet durch die Abbuchung eines Kreditkartensaldos ins Minus. Kein Problem, dachte ich, schließlich ist ja ein Dispositionskredit vereinbart. Diese Vereinbarung liegt mir schriftlich vor.
Kurze Zeit später wurden dem Konto durch die DKB Gebühren für eine nicht geduldete Kontoüberziehung belastet und es wurde - trotz schriftlicher Bestätigung - seitens der DKB abgestritten, dass für das Konto ein Dispositionskredit bestanden hätte. Ein Widerruf des Dispositionskredites durch die DKB ist mir gegenüber aber niemals erfolgt.
Das Girokonto habe ich aus diesen Gründen zum 31.03.2012 gekündigt.