Beim Abschluss eines Stromvertrags mit der Firma Stromio benutzt Verivox undefinierte Begriffe wie „Preisgarantie“, „Preisfixierung“, „Verbrauchspreis“, „Arbeitspreis“, Komplettpreis, Grundpreis, Abgaben gemäß EEG und KWK-G.
Einige wenige, schwammigen Zusatzangaben werden in einer angehängten AGB in einer unleserlich winzigen 6Punkt-Schift abgedruckt – im Rückblick ist diese Kleinschrift wohl auch als Marketingwaffe absichtlich so klein gewählt worden.
Die AGB wird von Stromio ohnehin nicht eingehalten, da die Firma mir im vergangenen Lieferjahr nicht (wie vertraglich vereinbart) auf neue AGB-Versionen aufmerksam gemacht hat.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Basispreis und diversen Abgaben, deren Trennung zum Verständnis der Materie und zur eindeutigen Vertragsgestaltung unbedingt aufgeschlüsselt und definiert werden sollte. Der Kunde soll wissen, welche Anteile der Lieferant als Basispreis/Fixpreis und welche Abgaben (EEG, KWK-G, usw.) nachträglich unter zu definierenden Bedingungen änderbar sein sollen. Das wird jedoch bereits in den Verivox-Unterlagen unterlassen und in den Vertragsbedingungen des Lieferanten Stromio erst recht.
Zur Vorbereitung meiner Vertragsverlängerung wurde mir bei telefonischer Nachfrage bei Stromio und Verivox am 14.3.2012 (nur telefonisch) bestätigt, dass für meinen Vertrag eine („unwesentliche“) EEG-Erhöhung in meinem ersten Vertragsjahr 1.4.2011-1.4.2012 stattgefunden habe und dass Stromio diese EEG-Erhöhung bei der Endabrechnung und für alle späteren Rechnungen in Rechnung stellen wird. Eine solche EEG-Erhöhung wurde bei der „Preisgarantie“: „Preisfixierung“ in den Verivox-Unterlagen jedoch nicht vereinbart. Stromio ist jedoch der Meinung, dass ich den Vertrag mit Stromio abgeschlossen habe. Die Verivox-Angaben sind bedeutungslos.
Ein Blick ins Internet zeigt, dass die nachträglichen Preiserhöhungen einer bereits lang vor Vertragsabschluss bekannten EEG-Erhöhung eine gängige Praxis ist, die dem Kunden bei Vertragsabschluss verschwiegen wird und dann später in der Endabrechnung präsentiert wird. Auf dem Strommarkt ist es üblich Basispreis und Abgaben absichtlich nicht zu definieren und lieber den Kunden zum Eingreifen durch Rückbuchungen und zum Ausstieg durch Sonderkündigung zu nötigen.
Mir als Kunde ist diese unklare Vertragsgestaltung zuwider. Ich weiß bereits jetzt, dass ich mit solchen Firmen, die wie Verivox und Stromio absichtlich undefinierten Begriffe verwenden, keinen Vertrag mehr abschließen und verlängern werde.
Ich fordere Verivox auf, meine Vertragsunterlagen neu zu gestalten, so dass mir klar wird, was ich unter Verivox-Interessentennummer 12069163 (und Stromio-Vertragskontonummer: 121605419) am 12.01.2011 abgeschlossen habe, welcher Basispreis und welche Abgaben damals gültig und bekannt waren und wie sich diese Anteile in der „Preisgarantie: Preisfixierung“ bemerkbar machen.
Ich betrachte die Vertragsverlängerung bei der Firma Stromio am 1.4.2012 als ungültig wegen unklarer Vertragsgestaltung, die bereits bei Verivox in den spezifizierten Tarifkonditionen herbeigeführt worden ist. Verivox hat sicherlich aus Marketing-technischen Gründen zur Verschleierung der Strompreisgestaltung, Vortäuschung einer (undefinierten) Fixpreis-Garantie und der Verschleierung von Vertragsdetails in den 6pt-winzigen AGB-Klauseln beigetragen.
Die unklare Vertragsgestaltung, die auch durch Nachfragen und zahlreichen Emails an allen möglichen Instanzen nicht befriedigend gelöst wird, gibt mir sicherlich das Recht einer Sonderkündigung aufgrund der unklarer Vertragsgestaltung. Obwohl Verivox mir telefonisch recht gegeben hat und ihre Unterstützung bei meinem Antrag zur Sonderkündigung zugesagt hat, ist eine entsprechende Reaktion von Stromio bisher Mangelware: sie hüllt sich wie gewöhnlich „in Schweigen“. So werde ich jetzt genötigt, die Arbeitsweise von Verivox in der Reclabox zu dokumentieren.