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Antwort zu folgender Beschwerde

Trotz vorherigen Nachfragen wurde der Alkohol im Kuchen verschwiegen und an zwei Kinder, 12 Jahre und 9 Jahre alt, verkauft! Nur durch den "komischen" Geschmack (Alkohol) fiel das Vergehen auf.

Auf das Nachfragen der Eltern wurde nur ein Bedauern erwidert, dass es der Geschäftsführerin leid tun würde, aber sie könnte es nicht mehr ändern. Es wurde weder ein Hinweisschild noch Kennzeichnung der Zutaten für den Kuchen im oder beim Verkaufstresen entdeckt, und der s. o. angeführten Nachfragen wurde nicht wahrheitsgemäß geantwortet.

Unserem Erachten nach wäre es sinnvoll, zum Schutze der Jugend und Kinder, eine inhaltsgemäße Auszeichnung der Backwaren für die Zukunft zu veranlassen.

Wir bitten Sie, diesem Sachverhalt nachzugehen.

Besten Dank

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