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Antwort zu folgender Beschwerde

Über Amazon habe ich einen Toshiba 40TL868G 102 cm (40 Zoll) 3D LED-Backlight-Fernseher (Bestellnummer 303-3406009-1586730) bestellt und von der Firma telbay® GmbH, Justus-Liebig-Str. 6, 36093 Künzell, Tel.: +49 (0) 661 - 38040572 geliefert bekommen.

Innerhalb der Rückgabefrist habe ich das Gerät ordnungsgemäß verpackt wie geliefert und gemäß Rücksprache an die Firma telbay zurückgeschickt. Das Gerät einschließlich der Fernbedienung war zu diesem Zeitpunkt in einem einwandfreien Zustand.

Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass der Wareneingang von telbay an dem TV-Gerät und an der Fernbedienung Kratzer festgestellt und diese fotografisch dokumentiert hat. Für die Beschädigungen wurde ein Abzug von 9% der Verkaufssumme bei der Rückerstattung vorgenommen.

Die Zusendung der Fotos musste ich extra anfordern. Bei der Betrachtung stellte ich fest, dass die Kratzer an der Vorderseite des TV-Gerätes nicht versehentlich entstanden sein können; hier wurde ganz bewusst gewischt oder gerieben, was hier bei mir nicht erfolgt ist; an dem Gerät wurde keine Reinigung mit Tüchern oder dergleichen vorgenommen.

Zur Fernbedienung: Bei genauem Betrachten der Bilder sieht man deutliche Ablagerungen zwischen den Tasten der FB. Diese Ablagerung können keinesfalls innerhalb von 3 Tagen, die das Gerät bei mir aufgestellt war, entstanden sein. Auch an der FB wurde nicht gewischt oder herumgekratzt.

Die Firma telbay behauptet in ihrer Mail, dass ich dieses Gerät fabrikneu und geprüft als erster und einziger Kunde erhalten habe. Angebliche Belege hierfür werden mir allerdings mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.
Merkwürdig daran ist allerdings, dass die Styroporumrahmung des Gerätes an einigen Stellen beschädigt und mittig gebrochen war.

Es ist absolut auszuschließen, dass die dargestellten Beschädigungen während der Zeit entstanden sind, in der die Ware in meinem Besitz war!

Ich fordere hier die Firma telbay über diese Plattform nochmals auf, den lückenlosen Beweis zu liefern, dass die vorgebrachten Beschädigungen entstanden sind, während das Gerät in meinem Besitz war, oder die Rückerstattung der zurückbehaltenen 9 %, also 46,16 Euro unverzüglich zu leisten.

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