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Internet-Kostenfalle: **Lösung kommt ab August 2012**** ****16 Mai 2012***
Ab 1. August 2012 müssen Unternehmen und Internet-Dienstleistungsanbieter bei einem kostenpflichtigen Vertrag oder automatischer Abovertragsverlängerung den Nutzer oder Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren.
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher oder Nutzer ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie “zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein.
Fehlt es an der Bestätigung des Nutzers oder Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande. Im Zweifel muss der Unternehmer oder Dienstleistungsanbieter beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.05.2012 Bundesministerium für Verbraucherschutz