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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe 2011 einen Jahresvertrag über die Stromlieferung mit Flexstrom und Vorkasse geschlossen. Ich musste bedingt innerhalb dieser Zeit (acht Monate) umziehen. Flexstrom bot mir großzügigerweise an, den Vertrag zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort weiterzuführen, was ich auch bestätigte.

Allerdings bedarf es einen neuen Schriftstück, weil die Verträge auf die einmalig vergebene Zählernummern geschrieben werden. - Klingt noch plausibel.

Am Jahresabschluss (Vertragskündigung) erhielt ich nur die Rechnung für meinen neuen Wohnsitz. Da ich keine Abrechnung des gesamten Vertragsjahres erhalten habe, erhob ich Einspruch und mahne den Jahresabschluss an.

Außer der Zusage, dass man sich darum kümmere, passierte bis zum heutigen Tage nichts, nur Mahnungen auf die Rechnung für die neue Wohnung.

Flexstrom scheint hier überfordert zu sein, einfach zwei Verbraucherstellen zu addieren! Vielleicht muss da mal ein Praktikant ran, um solche Probleme zu klären.

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