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Antwort zu folgender Beschwerde

Gemäß dem 23. Bafög-Änderungsgesetz 2010 ist ein Mietvertrag für den Antrag nicht notwendig. Ordnungsgemäß habe ich die Meldebescheinigung beigelegt.

Nach drei Monaten Bearbeitungszeit baten sie dennoch um den Mietvertrag. Dieser wurde erst nach vier Monaten eingereicht und somit der Zuschuss für Oktober 2011 gekürzt, weil nur drei Monate zurück gerechnet werden kann. Obwohl der Mietvertrag keine Zahlungsgrundlage ist.

Die Bearbeitung der Mietpauschale dauerte wieder drei Monate! Erst ab April 2012 wurde das vollständige Bafög gezahlt. Kann man nur hoffen, dass die Bearbeiter nicht selbst in eine finanzielle Notlage geraten und auf Ämter oder Behörden angewiesen sind.

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