Am 13.12.2011 habe ich im Lidl, Kölner Straße 26 in Bergneustadt einen Haarschneider Typ Remington HC331 für 15,99€ erworben. Letzte Woche ist während der Benutzung des Haarschneiders eine Feder im inneren des Geräts aus der Verankerung gebrochen. Der Haarschneider ist somit unbrauchbar.
Da wir das Gerät bisher nur 4 Mal genutzt haben, vermute ich als Ursache einen Verarbeitungsfehler des Materials (Plastik).
Heute, am 08.06.2012 um 15:02 habe ich in der selben Filiale um eine Reparatur bzw. einen Umtausch des Geräts gebeten. Die Kassiererin teilte mir mit, dass ich mich direkt an den Hersteller des Gerätes wenden müsse. Ein Umtausch sei nur innerhalb von acht Wochen nach dem Kauf möglich. Eine Erstattung des Kaufpreises sei auch nicht möglich.
Meines Wissens ist der Händler für die Gewährleistungsansprüche des Kunden verantwortlich, ein Verweisen an den Hersteller finde ich kundenunfreundlich und wettbewerbswidrig. Händler, die den Kunden im Gewährleistungsfall an den Hersteller verweisen, verschaffen sich u. a. einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten.