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Antwort zu folgender Beschwerde

Forderung eines erhöhten Beförderungsentgelts ist unberechtigt. Die Fahrkarte habe ich unmittelbar vor Fahrtantritt erworben und unverzüglich nach Betreten der Bahn entwertet, wie der Stempelaufdruck zeigt. Der Einwand des Kontrollpersonals, ich habe erst meine Taschen abgestellt, ist nicht nachvollziehbar. Ich hatte 3 schwere Taschen mit gehabt und musste diese natürlich zunächst abstellen, um Hände frei zu haben und die Fahrtkarte entwerten zu können.

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