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Antwort zu folgender Beschwerde

Unser Flug von Chengdu (China) über Amsterdam nach München hatte Verspätung.

Deshalb mussten wir einmal in Amsterdam übernachten und konnten außerplanmäßig erst am nächsten Morgen nach München weiter fliegen. Soweit hat alles wunderbar geklappt.

Für die Fahrt vom Flughafen München in die Stadt hatten wir nur bereits zuvor ein Zugticket gelöst, das am nächsten Tag nicht mehr gültig war. Daher mussten wir ein neues Ticket für zwei Personen kaufen.

Ich habe per Mail/Kontaktformular versucht, das Problem zu lösen (29. Oktober 2011 sowie vom 09., 20. und 23. November 2011): ohne Erfolg, Zitat aus der letzten Mail:
"Hierbei möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die europäische Richtlinie 261/2004 Artikel 6 für unvorhersehbare und unerwartete Verspätungen keine Entschädigungen vorsieht. Somit akzeptiert KLM diesbezüglich keine Entschädigungsansprüche. Des Weiteren möchten wir erwähnen, dass gemäß dem Montrealer Abkommen indirekte Folgeschäden nicht im Haftungsbereich der Fluggesellschaft liegen.Daher können wir Ihnen leider keine Rückerstattung Ihres Zugtickets anbieten."

KLM weigert sich uns den Preis für das Zugticket zu erstatten, weil sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.

=> Ich bin begeistert!

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