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Antwort zu folgender Beschwerde

- ein Bonus wurde vereinbart, wenn Flexstrom uns ein Jahr beliefert. Flexstrom lieferte ein Jahr. Wir kündigten im ersten Jahr zum Ende des ersten Lieferjahres. Jetzt beruft sich Flexstrom auf Ihre AGBs 7.3. Aus unserer Sicht ist dies unzulässig.

- Verbraucht haben wir ca. 2995 und 980 euro für 4500 kWh vorausbezahlt. Flexstrom weist erneut auf ihre AGBs 7.4 hin. Dies sei ein Pakettarif - wer mehr verbraucht bezahlt deutlich mehr, wer weniger verbraucht zahlt in jedem Fall für 4500 kWh einschließlich aller Abgaben für 4500 kWh (Flexstrom zahlt doch nur die Konzessionsabgaben für den Verbrauchten Strom des Kundens?)

Wir erwarten eine korrekte Abrechnung, beinhaltet zu vereinbarten Bonus, sowie die Abrechnung für den korrekten Verbrauch.

Mit Besten Grüßen

Peer Mietusch

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