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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich wollte heute einen Leergut-Bierkasten zurückgeben, den ich letzte Woche beim Netto in Schleiz gekauft hatte - dieser wurde vom Automaten und auch vom Personal verweigert, unter dem Vorwand, dass dieses Bier nicht im Sortiment sei. Gleichzeitig befand sich immer noch ein Kasten dieser Sorte im Regal - dies zeugt von fachlicher Inkompetenz.

Es wurden nur die Flaschen zurückgenommen - jedoch nicht der Kasten.

So geht es nicht - es geht hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip - so kann man mit Kunden nicht umgehen!

Frage: Wie können Sie dieses Bier verkaufen, wenn es nicht im Sortiment ist?

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