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Antwort zu folgender Beschwerde

Kurz vor der Teldafax-Insolvenz hatten mein Vater und ich (mit unterschiedlichen Adressen) ein Mahnverfahren gegen die Teldafax Energy GmbH angestoßen, das durch die Insolvenz dann natürlich fast wertlos geworden ist. Danach war das Warten auf die Auskünfte des Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr angesagt.

Da wir bis zum 31.12.2011 kein Anschreiben mit einem Vordruck des Insolvenzverwalters der Teldafax-Gruppe erhalten hatten, haben wir die Forderungsanmeldung dann eigenständig schriftlich im Januar 2012 durchgeführt. Dies erfolgte fristgerecht wie gefordert bis zum 31.01.2012.

Wir haben bis dato noch keinerlei Rückmeldung erhalten und auch die PIN-Anforderung auf der Seite

https://teldafax.glaeubigerinformationssystem.de/winsolvenz/gis.web/frm_Aktuell.asp

funktioniert nicht, da das System unsere Koordination (Vor- und Nachname, Ort, PLZ, und Forderungssumme) nicht erkennt. Auf den Seiten des Insolvenzverwalters und auch des Amtsgerichts Bonn (http://www.ag-bonn.nrw.de) findet sich für die Einsicht in die Forderungstabellen auch nur der Hinweis, dass man persönlich in Bonn vorstellig werden könnte. Da es sich bei den Forderungen um ca. € 500 und € 400 handelt und man wohl davon ausgehen muss, dass nur eine sehr geringe Quote (nach Jahren) gezahlt werden kann, lohnt es wohl nicht aus der Rhein-Main-Region den Weg anzutreten.

Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit, die Tabelle online einzusehen? Ist es plausibel, dass man jetzt noch eine schriftliche Antwort auf die Forderungsanmeldung erhält (auf den Seiten des InsVerw heißt es "Mitte 2012")? Gibt es eine Möglichkeit, eine telefonische Anfrage zu stellen? Gibt es Leute mit ähnlichen Problemen? Falls jemand auf http://www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php verweist: Habe ich schon gesehen und hilft mir meines Erachtens auch nicht viel weiter.

Wie würdet Ihr vorgehen? Vielleicht kann ja sogar (!) jemand des Insolvenzverwalters Hinweise geben. Trotz Masseunzulänglichkeit wird für den Insolvenzverwalter bestimmt noch genug übrig bleiben. Da könnte man den Unterhalt einer Hotline für kleine Recherche-Zwecke schon erwarten. Ist das nicht gesetzlich festgelegt, dass die auch (telefonisch) erreichbar sein müssen?

Danke für die Mühe im Voraus und Gruß

Florian

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