Auf meine Reklamation bezüglich des fehlgeleiteten Gepäcks vom 21.11.2011 erhielten wir - erst nachdem sich Reklabox für uns eingesetzt hatte - nach 5 Monaten! ohne jegliche Reaktion auf die Reklamation eine geringe Teilerstattung der tatsächlichen Kosten.
Am 17.04.2012 habe ich dieser sofort nach Erhalt per Einschreiben widersprochen - von Airberlin habe ich bis heute noch nicht einmal eine Empfangsbestätigung erhalten.
Das Einschreiben wurde nur mit einem Namensstempel versehen -
Gilt das nun heute auch schon rechtlich bei Einschreiben mit Rückschein?
Die Argumentation von Airberlin ist an Frechheit nicht zu überbieten, erst bekommt man 57 Euro Ausfallgeld pro Tag und Person zugesagt - am Ende wird einem erklärt, der Kauf der Ersatzartikel wie Unterwäsche etc.
Wäre letztlich ja nur vorweggenommen worden und hätte zu einem späteren Zeitpunkt
sowieso stattgefunden? Wie dreist ist das denn?
Nun keine Reaktion auf ein Einschreiben mit Rückschein -
Wenn ich hier lese, wieviele hier durch Airberlin finanziell geschädigt sind fragt man sich schon, wie so etwas ganz legal weiterhin möglich sein kann -
in Zukunft küsst man dann wohl den Boden, weil man von Airberlin nicht in irgendeiner Art und Weise abgezockt worden ist?