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Antwort zu folgender Beschwerde

Duch den Abrechnungszeitraum mit dem damit entstandenen Ablesezeitpunktes im Juni wurden nicht die Zählerstände des Grundversorgers genutzt, sodern eigene Abrechnungen angefordert. Eine Ablesung des Stromzählerstandes war jederzeit möglich. Da keine eigene Ablesung stattgefunden hat, wurde der Verbrauch geschätzt.

Die Schätzung entspricht ca. dem Zeitraum von Juli 2011 bis Dezember 2011 mal fünf für den Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2012. Dieser ist demnach mehr als doppelt so hoch.

Nach Übermittlung des korrekten Zählerstandes, der danach selbst abgelesen wurde, erhielt ich eine Mahnung, nachdem ich den geschätzten Betrag bezahlen solle. Der Wiederruf erfolgte direkt.

Nach zwei Tagen erhielt ich eine schriftliche Ablehnung, wonach eine Neuberechnung nicht möglich sei. Zitat: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir in Ihrem Fall keine Rechnungskorrektur vornehmen können. "

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