Obwohl ich bei Flexstrom 1 VOLLES(!) Jahr Kunde war, und mir Verivox mir auf meine seinerzeitige Nachfrage explizit zusicherte, dass der Bonus in diesem Fall fällig wird, verweigert Flexstrom den Bonus.
In den für mich gültigen AGB'S heißt es dazu unter Punkt 7.3.:
". Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden. "
Ich wurde von Flexstrom vom 01.08.2011, 0:00 Uhr bis zum 31.07.2012, 24:00 beliefert. Das sind VOLLE(!) 12 Monate. Auch meine Kündigung bezog sich auf das Ende (also nach voller Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr) der Mindestvertragslaufzeit.
Für Flexstrom ist dieser Zeitraum weder ein Jahr noch 12 Monate. Wie dreist sind die eigentlich?
Ich überlege ob ich mich an den Rechtsanwalt Andreas Zeilingeraus Regensburg, der mir schon mehrfach bei Recherchen aufgefallen ist, herantrete. Da ich ja rechtsschutzversichert bin ist es mir ja egal wer das händelt. Aber ich will natürlich nicht an so ein Pfeife geraten. Kann jemand noch etwas zu diesem RA posten?