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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir haben Ende Juli einem Kunden in Horben ein Paket durch die DHL zustellen lassen, welches auch angekommen ist. Der Kunde hat das selbe Paket dann frankiert an uns zurück geschickt, weil er vergessen hatte, beim Kauf anzugeben, dass der Paketinhalt - Kaffee - gemahlen werden sollte. Wir haben daraufhin das Paket erhalten, den Inhalt gemahlen und postwendend unfrei, wie mit dem Kunden vereinbart, zurückgeschickt.

Nun geht der Ärger los. Die DHL war nicht mehr in der Lage, das selbe Paket mit der unveränderten Anschrift zuzustellen. Das Paket kam erneut an uns zurück. Darauf habe ich die Annahme verweigert, weil die DHL wegen Unzustellbarkeit nun von mir eine Gebühr von 15 € erheben wollte.

Mittlerweile ist der geforderte Rechnungsbetrag 51,30€, der Kunde hat seinen Kaffee noch immer nicht und ich habe einen Kunden verloren. Zu dem muss ich meine Rechnung von 30,90€ als Verlust abschreiben. Damit sind nicht nur 83,00 € unnötigen Kosten entstanden - unser Unternehmen hat einen Kunden verloren, durch das Unvermögen eines Zustellers!

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