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Antwort zu folgender Beschwerde

Auf Grund einer unklaren Ablauffrist des Strom-Versorgervertrages hatten wir zur Fristwarung die Jahreszahlung für 2012/2013 an FlexStrom überwiesen.

Nach dem Verivox bzw. der neue Versorger erfreulicherweise die Belieferung doch zum gewünschten Zeitpunkt schriftlich bestätigt hatte, forderten wir von FlexStrom die Rückzahlung der Jahresgebühr. Von FlexStrom erhielten wir dann zweimal die schriftliche Erklärung (zuletzt am 14.09.12), dass die Belieferung erst zum 30.09.2013 akzeptiert wird.

Wie sich erst durch eine schriftliche Bestätigung (17.09.12) des zuständigen Netzbetreibers herausstellte, hat FlexStrom die Netznutzung bereits zum 30.09.2012 abgemeldet und der neue Versorger ist per 1.10.2012 angemeldet.

Insbesondere vor dem Hintergrund der wiederholten unwahren Behauptungen muss man das Geschäftsgebaren von FlexStrom in Zweifel ziehen, und es wird uns möglicherweise nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt mit der weiteren Abwicklung dieser Sache zu beauftragen.

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