Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Immer wieder wurde ich wegen fehlender Mitwirkung und die Folgen in den Schreiben der Arbeitsagentur hingewiesen.

Dies stellt jedoch eine Verletzung der Bestimmtheit und Form eines Verwaltungsaktes dar. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dazu zählt, dass auch die Rechte des Bürgers benannt werden müssen.

§65 SGB I definiert die Begrenzung der Mitwirkung.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück