Ich habe vor einigen Monaten meinen Eltern einen 200,00 Euro Gutschein von „Ab-in-den-Urlaub“ geschenkt und natürlich auch den entsprechenden Betrag überwiesen.
Bis zum heutigen Tag ist es mir jedoch nicht gelungen, diesen Gutschein auch wieder einzulösen. Bei meinem ersten Versuch, im Auftrag meiner Eltern ein Hotel in Deutschland (als Deal des Tages) zu buchen, teilte mir nach einer gefühlten Stunde des Wartens in der Warteschleife ein "freundlicher" Mitarbeiter der Servicehotline sehr genervt mit, dass man bei einer Buchung eines Gutscheins eindeutig darauf hingewiesen wird, dass eine Einlösung nur für Pauschalreisen möglich ist. Meine Einwände, dass dies keinesfalls eindeutig bei der Buchung ersichtlich ist, wies er sehr unfreundlich und barsch zurück, worauf dann dieses Gespräch auch beendet war. Verärgert bezahlten meine Eltern den gesamten Betrag und traten die Reise dennoch an.
Nun habe ich im Auftrag meiner Eltern erneut einen Versuch unternommen, den Gutschein endlich einlösen zu können und habe für sie eine Pauschalreise gebucht. Dieses Mal konnte ich während des Buchungsvorgangs auch tatsächlich den Gutscheincode eingeben, musste dann aber verwundert feststellen, dass dieses überhaupt keinen Einfluss auf den Reisepreis hat. Dieses konnte man natürlich erst feststellen, nachdem die Reise verbindlich gebucht wurde. Auch in der später per E-Mail zugestellten Rechnung des Reiseveranstalters war nur der komplette Reisepreis ausgewiesen und der Gutschein wurde mit keiner Silbe erwähnt.
In der Buchungsbestätigung von „Ab-in-den-Urlaub“ erhielt ich dann bezüglich des Gutscheins folgenden Hinweis:
"Ihr angegebener Einlösecode wurde erkannt und ist gültig. Die Auszahlung erfolgt zeitnah per Überweisung. Wir bitten Sie um Geduld. Sollten Sie bei Ihrer Buchung keine Bankdaten angegeben haben, kontaktiert Sie unser Serviceteam."
Daraufhin wandte ich mich über die E-Mail Adresse service@ab-in-den-urlaub.de an das Serviceteam. Als Antwort bekam ich dann zu meiner „Freude“ eine automatisierte Antwort von „Ab-in-den-Urlaub“, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine E-Mail auf diesem Kontaktweg nicht beantwortet werden kann. Weiterhin wurde mir ein Link zugesandt (www.ab-in-den-urlaub.de/service), mit dem Hinweis, dass sich dort die Antwort auf meine Anfrage finden lässt.
Gespannt folgte ich diesem Link, der mich auf eine Seite des Portals „Ab-in-den-Urlaub“ führte. Dort musste ich dann zu meinem Entsetzen zur Einlösung von Gutscheinen folgenden Hinweis lesen: „Die Auszahlung erfolgt ab dem Abreisetag der nächsten angetretenen Reise als Rückvergütung auf Ihr Girokonto. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Rückvergütung bis zu 14 Tagen ab dem Abreisetag andauern kann. Eine Einlösung des Geld-zurück-Gutschein nach Antritt der Reise ist nicht möglich.“
Für mich bedeutet dies im Klartext, dass ich vor Monaten bereits 200,00 Euro an die Firma Unister GmbH überwiesen habe und meine Eltern für eine nun gebuchte Pauschalreise den kompletten Reisepreis in Höhe von 650,00 Euro bezahlen muss. Unterm Strich bezahlen wir somit für eine Leistung im Wert von 650,00 Euro, also insgesamt 850,00 Euro ohne bisher von der Firma überhaupt irgendeine Leistung erhalten zu haben, mal abgesehen von einem sehr „anspruchsvoll“ gestalteten Gutschein.
Irgendwie scheint die Firma Unister GmbH von einem Gutschein wohl ein ganz eigenes Verständnis zu haben. Für mich ist es jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass wir für eine Reise, die mit einem Gutschein gebucht wird, unterm Strich insgesamt mehr Geld verauslagen müssen, als wenn wir eine Reise ohne Gutschein gebucht hätten. Und dazu kommt noch, dass unklar bleibt, wann ich überhaupt jemals den Wert des Gutscheins erstattet bekomme.
Das Ganze ist für mich und auch für die Beschenkten, denen ich mit dem Gutschein eigentlich eine Freude machen wollte, einfach extrem nervig, ärgerlich und letztlich auch teuer. Eine weitere Buchung über „Ab-in-den-Urlaub“ kommt jedenfalls für mich und meine Eltern definitiv nicht mehr in Frage.