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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 03.12.2010 habe ich bei Saturn einen Fernseher der Firma Philips gekauft. Nach einigen Monaten kaufte ich mir ein 5.1 Audiosystem, das ich an den Fernseher anschloss. Bei der Wiedergabe des Tons über den HDMI ARC Kanal des Fernsehers an die Anlage treten jedoch immer wieder vereinzelt Tonaussetzer auf.

Nach einiger Zeit habe ich mich dann an den Philips Kundendienst gewandt, mit der Hoffnung, es gäbe für das Problem eine Lösung. Vom Philips Kundendienst erhielt ich dann am 20.12.2011 folgende Antwort: "Es tut mir wirklich sehr leid, dass Sie weiterhin Tonschwierigkeiten bei Ihrem Philips 37PFL5405 H/12 haben. Uns ist dies auch wieder bekannt und es wird schon an einer erweiterten Softwareversion gearbeitet. Es ist in jedem Fall ein Softwareseitiger Fehler. Ein Aufenthalt in unserer Werkstatt wäre daher nicht zielführend. Ich bitte um weitere Geduld und Verständnis."

Aus dieser Aussage schließe ich, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, und wollte daher im Rahmen der Gewährleistung ein mangelfreies Ersatzgerät vom Händler Saturn. Bevor ich die Saturn Filiale in Karlsruhe aufsuchte, habe ich mich im Internet bei den Verbraucherzentralen und bei anderen Internetseiten ausführlich über das Gewährleistungsrecht informiert. Obwohl ich das Schreiben vom Philips Kundendienst vorgelegt habe und damit meinen Anspruch auf ein mangelfreies Neugerät im Gewährleistungsfall begründen konnte, erklärte mir der Leiter der Abteilung für Fernseher, es gäbe kein Recht auf ein Neugerät. Neben zahlreichen weiteren falschen Behauptungen zum Gewährleistungsrecht verwies er mich an den Hersteller, um eine Reparatur durchführen zu lassen, obwohl im Schreiben von Philips steht, dass eine Reparatur "nicht zielführend" sei. Da Saturn nach mehrmaligen Aufforderungen meinem Gewährleitungsanspruch nicht nachkam, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Dies hat Saturn natürlich auch nicht akzeptiert.

Durch einem Anwalt habe erfahren, dass für die juristische Durchsetzung meiner Forderung nach einem mangelfreien Ersatzgerät ein Schlichtungsverfahren notwendig wäre, dessen Kosten in jedem Fall ich zu tragen hätte. Daher wundert es mich nicht, dass Saturn sich derart verhält. Saturn weiß genau, dass man so keine Möglichkeit hat, die Gewährleistung durchzusetzen.

Ich finde es ist eine Frechheit, wie Saturn sich hier verhält und sich vehement weigert, die gesetzlich festgeschriebenen Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.

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