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Antwort zu folgender Beschwerde

Mängelanzeige Grenzach

KD-Nr. 10001269 7 90018371

RG-Nr. 114000 16.01.12 SUS 0

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Erhalt und die Lesbarkeit dieses Schreibens ist mir bis MI 23.10.2012 schriftlich zu bestätigen. Die oben genannte Reise 20.10.2012 mit AB2814 - 12:55 konnten wir nicht antreten, da der von Ihnen angegebene Flug gem. Reiseunterlagen „Electronic Ticket“ (siehe PDF) überhaupt nicht stattfand. Am Flughafen wurde uns dann überraschenderweise mitgeteilt, dass der Flug AB2814 gecancelt wäre. Leider können wir das anhand unserer Reiseunterlagen nicht erkennen und damit auch nicht bestätigen, eine Änderungsanzeige haben wir auch nie erhalten.

Gemäß folgender Reise-Unterlagen: Dok-Eingang Flug Abflug Tag Zeit

fefa Buchungsunterlagen Online-Print 16.01.2012 BSL AB 2814 20.10.2012 12:55

AirBerlin Bocking details for PET 17.01.2012 BSL AB 2814 20.10.2012 12:55

fefa Buchungsunterlagen Reisebestätigung 16.01.2012 BSL AB 2814 20.10.2012 12:55

AirBerlin Flugzeitenänderunganzeige 10.09.2012 BSL AB 2814 20.10.2012 11:50

fefa Electronic Ticket 06.10.2012 BSL AB 2814 20.10.2012 12:55

Weil ich (D. E.) irritiert war durch die Flugzeitenänderungsanzeige von AirBerlin (ist nicht unser Vertragspartner), hatte ich Sie ja bereits telefonisch kontaktiert. Dabei wurde mir von Ihrer Mitarbeiterin mitgeteilt, es gelten die Angaben aus der Reisebestätigung mit dem letzten Datum.

Jetzt standen wir am Euroairport Basel Mulhouse ohne Flug. Wir haben Sie sofort telefonisch kontaktiert und die Mängelanzeige durchgeführt (fon ab +41787424xxx - 20.10.2012 – 11:39 – an +491805838xxx - Hr. Pen.). AirBerlin teilte uns mit, dass wir auf einem Flug um 06:50 auf der Passagierliste gewesen wären. Davon hatten wir jedoch keine Kenntnis weder von FeFa-Reisen noch von AirBerlin. AirBerlin stellte uns einen Ersatzflug wie folgt bereit.

AirBerlin Ersatzflug (Kosten CHF 445.00) 20.10.2012 AB 2814 21.10.2012 11:45

Diesen Ersatzflug teilten wir Ihrem Mitarbeiter umgehend telefonisch mit und verlangte gleichzeitig eine Bestätigung der Mängelanzeige per E-Mail (M. G.S. fon ab +41763265xxx - 20.10.2012 – 12:10 – an +491805838xxx Hr. Pen.).

Daraufhin haben wir das Hotel direkt kontaktiert (D. E. fon ab +497624907xxx -20.10.2012 15:25 – an +34971586xxxM. S.) und die geänderte Ankunftszeit durchgegeben. Im Gespräch mit dem Hotelmitarbeiter stellte sich außerdem heraus, dass Sie nur Studio ohne Verpflegung gebucht hatten. Wir mussten dem Hotelmitarbeiter unsere Buchungsbestätigung per FAX zukommen lassen, damit wir auch sicher unser bezahltes Arrangement ÜF vor Ort erhalten. (fax ab +497624907xxx - 20.10.2012 – 15:32 an +34971586xxx).

fefa Buchungsunterlagen 16.01.2012 1x Studio Meerblick ÜF

Frühstückszuschlag (s. Seite 2) € 57.00

Frühstückszuschlag (s. Seite 2) € 66.50

Leider haben wir von Ihnen weder die Bestätigung der Mängelanzeige noch die Bestätigung der geänderten Reisedaten bis SA 20.10.2012 – 15:45 erhalten. Aus diesem Grund haben wir Sie wiederholt kontaktiert (M. G.S. – fon ab +497624907xxx –20.10.2012 - 15:44 – an +491805838xxx Fr.D.). Ihre Mitarbeiterin bestätigte noch einmal die falschen Flugdaten (gem. System hätten wir heute 20.10.2012 um 12:55 ab BSL mit AirBerlin AB 2814 fliegen sollen).

Bei Ihnen scheint das Chaos perfekt zu sein.

Ende Mängelanzeige

Forderungen aufgrund des Reisemangels

Hiermit fordern wir Sie auf, uns die entstandenen aufgelaufenen Kosten und Schadenersatz wie folgt (genaue Kostenaufstellung folgt nach Beendigung der Reise) zu erstatten:

20.10.2012 Kosten* Buchung Ersatzflug über AirBerlin CHF 445.00 zum Kurs 1.21 - € 376.77

20.10.2012Kosten* FlughafentransferEuroAirport Basel Mulhouse – Grenzach-Wyhlen - € 33.00

21.10.2012 Kosten* Flughafentransfer Grenzach-Wyhlen – EuroAirport Basel Mulhouse - € 33.00

20.10.2012 Rückerstattung entgangene Übernachtung 1/7 von € 639.00 = € 91,28

21.10.2012 Rückerstattung entgangenes Frühstück 1/6 von € 123,50 = € 20,58

20.10.2012Schadenersatzwegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit § 651 f II BGB - € 80,00

21.10.2012 Kosten* (evtl.) Flughafentransfer Palma PMI – Cala Millor Hipocampo Playa?

allfällige weitere auflaufende Kosten zzgl. Zinsen in Höhe von 5% ab Kosteneintritt

*Kosten zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5% ab 21.10.2012

Bitte haben Sie Verständnis und nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir nach dem Einreichen unserer Forderungen – die Zahlung ohne jegliche Abstriche innert 30 Tagen erwarten. Nach Ablauf dieser Frist werden wir, ohne weitere Mitteilung, den Rechtsweg bestreiten, Verbraucherschutz – und entsprechende Verbraucherschutzmedien einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Kopie an:

- Anwaltskanzlei Dr. H.

- Verbraucherzentrale BW

- ReclaBox (Verbraucherportal)

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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