Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Vor ca. 6 Wochen habe ich für den 15.5.2013 Flüge von Frankfurt nach Helsinki gebucht. Es handelt sich dabei um eine Gruppe von Schülern und Lehrern, die zu einer dreitägigen Tagung nach Helsinki reisen will. Die ursprünglich vorgesehene Ankunftszeit in Helsinki um 23.15 vor schon das Äußerste, was ich meinen Schülern zumuten konnte. Nun hat die Lufthansa die Flugzeit um 50 Minuten nach hinten verschoben. Die Ankunftszeit von 0:05 ist für meine Schüler nicht mehr annehmbar. Diese sollen ja am nächsten Tag schon an der Tagung teilnehmen.

Die Mitarbeiterin bei dem Umbuchungsservice teilte mir am 25.10.2012 telefonisch mit, dass eine Umbuchung auf einen früheren Flug nicht möglich sei. Daraufhin habe ich mich am 25.10.2012 bereits an die Lufthansa gewandt. Bis heute habe ich keine Nachricht erhalten.

Ich möchte hiermit auf den Paragraph 9.1.2 ihrer AGB hinweisen. Hier steht: „Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2.“ Ich habe oben dargelegt, dass in unserem Falle die Änderung der Flugzeiten nicht annehmbar ist. An dem Flug um 14:00 Uhr sind darüber hinaus noch ausreichend Plätze frei, so dass eine Umbuchung möglich wäre.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück