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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Oktober 2012 ging im laufenden Betrieb mein Ende 2010 bei notebooksbilliger.de gekaufter Mini-PC Marke Zotac einfach aus. Das Gerät ließ sich nicht mehr starten, keine Lampen leuchteten mehr, kein BIOS-Screen wurde angezeigt.

Das Gerät wurde also zum Verkäufer notebooksbilliger.de geschickt, nachdem per Webformular eine Service-Anfrage mit Verweis auf die 24 Monate Gewährleistungspflicht gestellt worden ist. Bereits in der Antwort der Serviceanfrage wurde auf den Ablauf der Herstellergarantie nach 6 Monaten hingewiesen (für Gewährleistungsansprüche irrelevant) und eine Gebühr für die Überprüfung angedroht (rechtlich fragwürdig).

Nach 2 Wochen kam als Antwort der Serviceabteilung folgender Wortlaut: "Uns liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, das der Mangel bereits bei Auslieferung des Gerätes bestand, eine Bearbeitung Ihrer Reklamation kann daher nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgen. " Diese Zurückweisung meiner Gewährleistungsansprüche konnte von notebooksbilliger.de nicht mit einem Überprüfungs- / Ursachenprotokoll belegt werden. Einzig die lapidare Aussage, man hätte keine Hinweise auf einen bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorliegenden Mangel, sollte als Begründung der Zurückweisung meiner Ansprüche genügen.

Weiterhin bietet der Händler an, das Gerät kostenpflichtig an den Hersteller zur Reparatur, oder kostenfrei ohne Reparatur an mich zurückzuschicken. Seiner Gewährleistungspflicht will der Händler nicht nachkommen, und versucht mit pauschalen Aussagen den Kunden abzuschrecken. Das ist natürlich völlig inakzeptabel. Wenn ein technischer Defekt innerhalb eines Gerätes vorliegt auf das man als Nutzer überhaupt keinen Einfluß hat, an das man nicht einmal herangelangt (Siegel alle unversehrt), ist ein Vorliegen des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs offensichtlich. Der Händler versucht sich jedoch weiter rauszureden und verweigert sich jeglicher Form der Nacherfüllung.

Fazit: Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Händler sich so dreist und pauschal um seine Gewährleistungspflicht zu drücken versucht. Ich befürchte, dass ich den Rechtweg einlegen muss.

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